Vorteile

Flexibilität
Wir ermöglichen in jedem Fall eine variable vertragliche Gestaltung nach Ihren Anforderungen!
Sicherheit
Mit dem externen Datenschutzbeauftragten von audius geben Sie Ihren Angestellten Sicherheit im Umgang mit vertraulichen Daten!
Erfahrung
Durch regelmäßige Weiterbildungen und Erkenntnissen aus anderen Unternehmen können Sie sich gänzlich auf die Expertise des audius Datenschutzbeauftragten verlassen!
Neutralität
Durch die Entscheidung für einen externen Datenschutzbeauftragten von audius vermeiden Sie Interessenkonflikte. Denn er garantiert einen neutralen Blick auf Ihr Unternehmen!
Abwendung von Bußgeldern
Die Datenschutz-Experten von audius sorgen dafür, dass Ihr Unternehmen datenschutzkonform handelt. Auf diesem Wege genügen Sie den Bestimmungen der DSGVO und vermeiden Bußgelder durch die Datenschutzbehörde!
Expertise
audius Mitarbeiter im Bereich Datenschutz verfügen über die notwendige Ausbildung sowie alle notwendigen Dokumente und Vorlagen. Damit sind sie ohne Einarbeitungszeit als Berater oder Datenschutzbeauftragter sofort einsatzbereit!

Informationen

So hilft audius Ihrem Unternehmen beim Datenschutz

Sie können auf vielfache Weise von unserer Datenschutz-Expertise profitieren.  In einem ersten Schritt führen wir ein Datenschutz-Audit durch. Danach wissen Sie, auf welchem Datenschutzlevel sich personenbezogene Datenverarbeitungsprozesse in Ihrem Unternehmen und bei den von Ihnen beauftragten Dienstleistern bewegen.

Auf Basis dieser Grundlagen unterstützen wir Sie in der Planung und Organisation weiterer Schritte in Richtung eines lückenlosen Datenschutz-Management-Systems.

Ist kein Erfahrungsbericht

Dieses sollte folgende Bestandteile enthalten:

  • vollständige und fehlerfreie Dokumente zur Nachweisbarkeit (Accountability) gemäß DSGVO, 
  • eine Übersicht über die im Unternehmen vorhandenen Prozesse, die personenbezogene Daten mit einbeziehen,
  • eine umfassende Übersicht über die noch anzugehenden spezifischen Datenschutz-Themen in Ihrem Unternehmen

Sollte Ihr Unternehmen gemäß DSGVO dazu verpflichtet sein, einen internen oder externen Datenschutzbeauftragten zu stellen, stehen wir Ihnen auf Wunsch auch hierbei mit Rat und Tat zur Seite.

Kein Abstand nach oben
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Das Datenschutz-Audit

Das Vorgehen der Datenschutzexperten von audius besteht aus folgenden Schritten:

  • Grundlagen-Workshop
    • Schutzbedarfsanalyse
    • GAP-Analyse
  • Dokumentation zum aktuellen Stand im Datenschutz
    • Empfehlungen zum weiteren Vorgehen

In einem ersten Schritt bewerten wir im Rahmen eines Grundlagen-Workshops gemeinsam mit dem Kunden seine bereits etablierten Konzepte und spezifischen Lösungen in Sachen Datenschutz – und wo gegebenenfalls noch Handlungsbedarf besteht. Unter anderem klären wir mit dem Datenschutz Audit, welche Prozesse der Kunde abbildet (Schutzbedarfsanalyse) und welche Kategorien von Daten dabei verarbeitet werden. Auch die im Rahmen der Auftragsverarbeitung bei externen Dienstleistern getroffenen rechtlichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen stehen in diesem ersten Schritt auf dem Prüfstand.

Eine schriftliche Dokumentation der wichtigsten Audit-Ergebnisse zum aktuellen Stand des Datenschutzes geht anschließend als Bericht an die Verantwortlichen im beauftragenden Unternehmen. Der Aufwand für diese Basisversion des Datenschutz-Audits beträgt ca. fünf Personentage. 

Die Dokumentation dient in Schritt zwei als Ausgangspunkt für alle möglichen weiterführenden Maßnahmen zur Verbesserung des Datenschutzes. Je nach ermitteltem Bedarf erstellt audius ein detailliertes Angebot für die Unterstützung bei der Umsetzung der offenen Punkte. Dabei stehen primär zwei Themen im Fokus.

Datenschutzbeauftragter

Sobald mindestens 20 Beschäftigte ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten – d. h. unter Verwendung von IT-Systemen – betraut sind, muss Ihr Unternehmen laut BDSG einen internen oder externen Datenschutzbeauftragten benennen. Auch hierbei stehen wir Ihnen auf Wunsch zur Seite, indem wir einen externen Datenschutzbeauftragten stellen oder Ihren firmeninternen Datenschutzbeauftragten beratend unterstützen.

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audius | Datenschutz

Der Datenschutzbeauftragte hat die zentrale Aufgabe, die Verantwortlichen im betreuten Unternehmen über die Vorgaben aus der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO), dem Bundesdatenschutzgesetz ( BDSG) und weiterer datenschutzrechtlicher Regelungen zu unterrichten und bei deren Umsetzung zu beraten. In einem zweiten Schritt überwacht er die Einhaltung der geltenden Datenschutzregeln. Er ist darin der Unternehmensleitung unmittelbar unterstellt und in Ausübung seiner Funktion weisungsfrei. Ein externer Datenschutzbeauftragter muss zwei gesetzlich vorgegebene Anforderungen erfüllen: ausreichende Fachkunde im Datenschutz und Zuverlässigkeit. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erfüllen beides in höchstem Maße.

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Welche Optionen haben Unternehmen, die einen Datenschutzbeauftragten brauchen?

Externer Datenschutzbeauftragter

Der audius Experte macht den Job für Sie!
Die unkomplizierteste Variante zur Erfüllung der Datenschutzpflichten im Unternehmen ist die Beauftragung eines externen Datenschutzbeauftragten.

Die Datenschutz-Experten bei audius kennen die Gesetzeslage genau und wissen am besten, wie Sie Bußgelder vermeiden und Ihre Datenverarbeitungsprozesse gesetzeskonform und effizient optimieren.

Je nach Unternehmensgröße und Beschaffenheit der Datenlandschaft reichen den externen Datenschutzbeauftragten schon einige Tage im Jahr, um die Pflichten Ihres Unternehmens im Sinne der DS-GVO und des BDSG zu erfüllen.

Sie profitieren von einem minimalen Mehraufwand für Ihre Mitarbeiter und brauchen sich über Datenschutz keine Sorgen mehr zu machen – das übernimmt audius für Sie.

Interner Datenschutzbeauftragter

audius macht Ihr Unternehmen datenschutzkonform!
Wenn Ihr Unternehmen über die nötigen Kapazitäten verfügt, kann ein interner Datenschutzbeauftragter ernannt werden. Wie viel Zeit ein Mitarbeiter benötigt, um die Aufgaben des Datenschutzbeauftragten zu erfüllen, hängt vom Umfang der datenschutzrelevanten Prozesse im Unternehmen ab.

Die notwendigen Basis-Fachkenntnisse können in standardisierten Seminaren beim TÜV, der IHK und anderen Institutionen erworben werden. In der praktischen Arbeit stoßen interne Datenschutzbeauftragte allerdings häufig auf individuelle Fragestellungen, die sie nicht ohne weiteres beantworten können.

Hier kommen die Datenschutzberater von audius ins Spiel: Mit ihrer Expertise verschafft audius Ihrem Datenschutzbeauftragten Gewissheit und hilft bei der Optimierung der Abläufe. So können Sie sicher sein, dass Ihr interner Datenschutzbeauftragter seine Aufgaben optimal erfüllt.

Datenschutzrechtliche Überprüfung von Websites

Transparenz und Offenheit sind wesentliche Charakteristika unserer Tätigkeit. Deshalb weisen wir in aller Deutlichkeit darauf hin, dass ein Dienstleistungsunternehmen wie audius heutzutage nicht pauschal die erforderlichen datenschutzrelevanten Informationspflichten für Websites ohne Weiteres rechtssicher erstellen kann.

audius | Datenschutz
Was wir leisten können
  • Website: Prüfung im Hinblick auf datenschutz- und telemedienrechtliche Aspekte, Aufstellung eines Sachverhalts- und ggf. Maßnahmenkatalogs. Die erforderlichen Erklärungen können wir lediglich unter bestimmten Vorbehalten erstellen. Diese sind weiter unten genauer ausgeführt.
  • Content-Management-System: Hilfestellung bei der Auswahl eines CMS, das die technischen Voraussetzungen für einen rechtskonformen Betrieb Ihres Webauftritts ermöglicht. Dabei geht es insbesondere um die Speicherung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten innerhalb von Cookies.
  • Social-Media-Plattformen: Beratung hinsichtlich der datenschutz- und telemedienrechtlichen sowie technischen Gestaltungsanforderungen für die Einbindung von „Share-Buttons“ auf Ihrer Website.
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Notwendige Vorbehalte

  • Wir können nur das beurteilen, was wir auffinden. Falls datenschutzrelevante Datenverarbeitungen „tief im Quellcode“ einer Website versteckt sind, können wir nicht gewährleisten, sie eigenständig zu identifizieren. Hierzu ist Ihre Mitwirkung oder die Ihrer Webagentur erforderlich.  
  • Internetanwendungen wohnt eine hohe Dynamik inne. Unsere Website-Prüfungen können aber naturgemäß nur Momentaufnahmen sein. Viele Diensteanbieter – häufig aus den USA – behalten sich vor, Ihren Dienst zukünftig zu datenschutzrechtlich vollkommen anderen Bedingungen anzubieten.
  • Viele der geläufigen Webtechniken verarbeiten Daten auf rechtswidrige Art. Wir informieren Sie darüber, wenn solche Anwendungen auch in Ihrem Webauftritt zum Einsatz kommen. Die Risikoabwägung, ob und unter welchen Voraussetzungen Sie derartige Dienste weiterhin nutzen wollen, müssten Sie selbst vornehmen.
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Die Datenschutz-Grundverordnung

Am 25. Mai 2018 trat die Datenschutz-Grundverordnung europaweit in Kraft. Sie stellt ein einheitliches Datenschutzrecht in der Europäischen Union sicher und fordert hohe Bußgeldstrafen bei Verstoß. In Deutschland hat das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) die europäischen Richtlinien durchgesetzt.

Spätestens seit Inkrafttreten der DSGVO ist Datenschutz in allen Unternehmen ein großes Thema. Denn die datenschutzkonforme Aufnahme und Verarbeitung von jeglichen personenbezogenen Daten ist mit einigem Aufwand verbunden. Dies kann die alltäglichen Geschäftsprozesse in vielen Unternehmen behindern.

audius hat sich schon frühzeitig mit dem Thema Datenschutz befasst, damit wir Sie hinsichtlich des Datenschutzes optimal betreuen können. Unser Ziel ist es, die datenschutzrechtlichen Anforderungen automatisiert in Ihre Unternehmensabläufe zu integrieren. Das sorgt für reibungslose Abläufe im täglichen Geschäft, damit Sie sich ganz auf Ihre eigentliche Arbeit konzentrieren können.

Die wesentlichen Datenschutz-Themen sind:

  • Eine weitreichende Verantwortung der Geschäftsleitung
  • Effektive Durchsetzung des Datenschutzrechts durch hohe Haftung und Bußgelder
  • Privacy by Design / Privacy by Default als Grundsätze im Datenschutzrecht 
  • Datenschutz-Folgenabschätzung
  • Weitreichende Meldepflicht bei Datenpannen
  • Weitreichende Dokumentations- und Nachweisregelungen – Stichwort Datenschutz Management System (DSMS)
  • Rechte der Betroffenen
  • Bedeutende Rolle des Datenschutzbeauftragten

Wenn Sie Ihr Unternehmen noch nicht fit für den Datenschutz gemacht haben, wird es höchste Zeit! Die Kontrollen der Aufsichtsbehörden sind bereits in vollem Gange. Und auch beim Datenschutz gilt: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

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Kontakt

Wenn Sie Ihre Unternehmens-Website und die Verarbeitung personenbezogener Daten in Einklang mit der DSGVO bringen wollen, kommen Sie gerne auf uns zu.

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