Datenschutz
Erfüllen Sie Ihre rechtlichen Pflichten mit Hilfe von audius
Als Unternehmer unterliegen Sie strengen gesetzlichen Auflagen zum Schutz personenbezogener Daten. Als erfahrener IT-Dienstleister berät audius seit Jahren Unternehmen im Bereich Datenschutz und IT Security und übernimmt die Aufgaben des externen Datenschutzbeauftragten – oder steht Ihrem internen Datenschutzbeauftragten beratend zur Seite.
Externer Datenschutzbeauftragter
Der audius Experte macht den Job für Sie!
Die unkomplizierteste Variante zur Erfüllung der Datenschutzpflichten im Unternehmen ist die Beauftragung eines externen Datenschutzbeauftragten.
Die Datenschutz-Experten bei audius kennen die Gesetzeslage genau und wissen am besten, wie Sie Bußgelder vermeiden und Ihre Datenverarbeitungsprozesse gesetzeskonform und effizient optimieren.
Je nach Unternehmensgröße und Beschaffenheit der Datenlandschaft reichen den externen Datenschutzbeauftragten schon einige Tage im Jahr, um die Pflichten Ihres Unternehmens im Sinne der DS-GVO und des BDSG zu erfüllen.
Sie profitieren von einem minimalen Mehraufwand für Ihre Mitarbeiter und brauchen sich über Datenschutz keine Sorgen mehr zu machen – das übernimmt audius für Sie.
Interner Datenschutzbeauftragter
audius macht Ihr Unternehmen datenschutzkonform!
Wenn Ihr Unternehmen über die nötigen Kapazitäten verfügt, kann ein interner Datenschutzbeauftragter ernannt werden. Wie viel Zeit ein Mitarbeiter benötigt, um die Aufgaben des Datenschutzbeauftragten zu erfüllen, hängt vom Umfang der datenschutzrelevanten Prozesse im Unternehmen ab.
Die notwendigen Basis-Fachkenntnisse können in standardisierten Seminaren beim TÜV, der IHK und anderen Institutionen erworben werden. In der praktischen Arbeit stoßen interne Datenschutzbeauftragte allerdings häufig auf individuelle Fragestellungen, die sie nicht ohne weiteres beantworten können.
Hier kommen die Datenschutzberater von audius ins Spiel: Mit ihrer Expertise verschafft audius Ihrem Datenschutzbeauftragten Gewissheit und hilft bei der Optimierung der Abläufe. So können Sie sicher sein, dass Ihr interner Datenschutzbeauftragter seine Aufgaben optimal erfüllt.
Seit dem 25. Mai 2018 gilt die neue Datenschutz-Grundverordnung. Sie stellt ein einheitliches Datenschutzrecht in der Europäischen Union sicher - in Deutschland gemeinsam mit einer Neufassung des BDSG. Das bedeutet für alle Unternehmen eine weitreichende Anpassung an die neue Gesetzeslage.
audius hat sich schon frühzeitig mit der neuen Gesetzeslage befasst, damit Sie hinsichtlich des Datenschutzes optimal betreut werden können.
Die wesentlichen Änderungen sind:
- Eine erweiterte Verantwortung der Geschäftsleitung
- Effektive Durchsetzung des Datenschutzrechts durch erhöhte Haftung und Bußgelder
- Privacy by Design / Privacy by Default werden als Grundsätze im Datenschutzrecht verankert
- Datenschutz Folgenabschätzung
- Erweiterte Meldepflicht bei Datenpannen
- Erweiterte Dokumentations- und Nachweisregelungen – Stichwort Datenschutz Management System (DSMS)
- Erweiterte Rechte des Betroffenen
- Veränderte Rolle des Datenschutzbeauftragten
Haben Sie Ihr Unternehmen noch nicht fit für die neue Gesetzeslage gemacht, wird es höchste Zeit! Die „Schonfrist“ der Aufsichtsbehörden geht langsam vorüber und Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.