Hinweisgeberschutzgesetz
Die ganzheitliche Lösung zur Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben
Um dem Hinweisgeberschutzgesetz nachzukommen, sind Neutralität, Diskretion und hohes fachliches Expertenwissen gefragt. Lagern Sie den gesamten Prozess an uns aus, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen Auflagen erfüllt sind.
Vorteile
vorteile
Das Hinweisgeberschutzgesetz
informationen
Als „Whistleblower“, auch Hinweisgeber, werden Personen bezeichnet, die für die Öffentlichkeit wichtige Informationen aus einem geheimen oder geschützten Zusammenhang veröffentlichen oder Missstände aufdecken. Zu den von Whistleblowern offengelegten Missständen beziehungsweise Straftaten gehören u.a. Korruption, Insiderhandel, Menschenrechtsverletzungen, Datenmissbrauch oder allgemeine Gefahren, von denen der Whistleblower an seinem Arbeitsplatz oder in anderen Zusammenhängen erfahren hat. Im Allgemeinen betrifft dies vor allem Vorgänge in der Politik, den Behörden und in Wirtschaftsunternehmen. Quelle: Bundesregierung.de
Der Prozess rund um eingehende Hinweise
Um dem Hinweisgeberschutzgesetz in allen Belangen verantwortungsvoll und im Sinne der Gesetzgebung in Deutschland und der Compliance nachkommen zu können, muss ein konsistenter Prozess im Unternehmen etabliert werden. Nur so ist es möglich, alle gesetzlichen Vorgaben und Auflagen zu erfüllen und Bußgelder zu vermeiden.
- Alle Mitarbeiter müssen Zugriff auf eine Meldestelle haben, die es ihnen ermöglicht, Hinweise unter Wahrung der Vertraulichkeit eingeben zu können.
- Es müssen Verantwortliche zur Verfügung stehen, die die Bearbeitung eingehender Hinweise auch bei großem Ansturm organisieren können. Diese eventuell auch externen Mitarbeiter müssen geschult werden und auch im Fall von eingehenden Meldungen in großer Zahl jederzeit verfügbar sein.
- Eingehende Hinweise müssen rechtskonform und fristgerecht bearbeitet werden, um alle Auflagen zu erfüllen und zur Aufklärung beizutragen.
Professionelle Dienstleister: audius und whistle.law
Das Angebot
angebot
Ganzheitlich und unabhängig: die digitale Meldeplattform in der Cloud
Wichtige Basis für die Erfüllung des Gesetzes: Ein für alle Mitarbeiter zugänglicher Meldekanal außerhalb der Unternehmenssysteme in der Cloud – unabhängig von der Unternehmens-IT, auf allen Geräten jederzeit verfügbar und nur für einen bestimmten Personenkreis einsehbar. Die in Deutschland programmierte und gehostete Software ist DIN 27001 zertifiziert und DSGVO-konform.
Vorteile im Vergleich zu anderen Meldeverfahren
Diskret und neutral: die Ombudsperson als externer Dienstleister
Nur eine externe Ombudsperson, die nicht zum Unternehmen gehört, kann neutral und objektiv handeln, ohne dass Interessenkonflikte entstehen. Die von uns eingesetzten Spezialisten haben langjährige Expertise, agieren diskret und auf Anweisung und verantworten den gesamten Prozess organisatorisch.