Wie Sie das Hinweisgeberschutzgesetz mit wenig Aufwand umsetzen können
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Biographie
Holger Zürn ist seit über 15 Jahren Teil von audius. Er ist Informationssicherheitsbeauftragter der audius Gruppe sowie Teamleiter Datenschutz.
Unternehmen ab 50 Beschäftigten haben bis zum 17. Dezember 2023 Zeit, das Hinweisgeberschutzgesetz umzusetzen – Unternehmen ab 250 Beschäftigte müssen dies schon heute umgesetzt haben. Gerade Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten fragen sich, wie sie dies mit wenig internem Aufwand umsetzen können.
Hier kommt audius mit ihrem Partner whistle.law ins Spiel, an die Sie den gesamten Prozess auslagern können. whistle.law bietet eine Cloud Lösung für den Hinweisgeberschutz an, die in wenigen Minuten implementiert ist und sämtliche gesetzlichen Vorgaben erfüllt. Als Ergänzung stellt audius eine Ombudsperson, die neutral und objektiv handelt, eingehende Hinweise auf Plausibilität sowie den Anwendungsbereich prüft, den Sachverhalt analysiert, weitere notwendigen Schritte anstößt sowie die Kommunikation mit dem Hinweisgebenden übernimmt.
Ihre Mitarbeitenden kommen erst ins Spiel, wenn ein tatsächlicher Hinweis eingegangen ist, der in den Fachbereichen weiterverfolgt werden muss. Auch an dieser Stelle unterstützt die Ombudsperson von audius weiterhin, indem auf die Einhaltung von Fristen geachtet wird und die Kommunikation mit der hinweisgebenden Person übernommen wird. So können Sie immer sicher sein, rechtskonform und innerhalb der gesetzlichen Fristen zu handeln und damit das Risiko von Untersuchungen, Gerichtsverfahren oder Bußgeldern zu senken.
Folglich entlastet Sie diese ganzheitliche Lösung von dem hohen Organisationsaufwand, den das Hinweisgeberschutzgesetz mit sich bringt.