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Hinweisgeberschutzgesetz
Das Recht, auf Missstände aufmerksam zu machen

Mitarbeiter in Unternehmen sind oft die ersten, denen Rechtsverstöße auffallen. Ihren Hinweisen ist es häufig zu verdanken, dass Missstände verfolgt und unterbunden werden können. Das  Hinweisgeberschutzgesetz nimmt diese Personen in Schutz vor möglichen Diskriminierungen oder anderen Benachteiligungen. Das neue Gesetz schafft die Voraussetzung, dass Mitarbeiter sich im beruflichen Umfeld frei zu Verstößen äußern können –  an unabhängiger Stelle, ohne Repressionen fürchten zu müssen. Unternehmen in Deutschland sind von nun an verpflichtet, eine interne Meldestelle einzurichten, an die Hinweise von Mitarbeitern, auf Wunsch auch anonymisiert, eingehen können. 

Als „Whistleblower“, auch Hinweisgeber, werden Personen bezeichnet, die für die Öffentlichkeit wichtige Informationen aus einem geheimen oder geschützten Zusammenhang veröffentlichen oder Missstände aufdecken. Zu den von Whistleblowern offengelegten Missständen beziehungsweise Straftaten gehören u.a. Korruption, Insiderhandel, Menschenrechtsverletzungen, Datenmissbrauch oder allgemeine Gefahren, von denen der Whistleblower an seinem Arbeitsplatz oder in anderen Zusammenhängen erfahren hat. Im Allgemeinen betrifft dies vor allem Vorgänge in der Politik, den Behörden und in Wirtschaftsunternehmen. Quelle: Bundesregierung.de

Herausforderungen
Professionelle Dienstleister: audius und whistle.la
Interne Meldestelle: Unternehmen stehen in der Pflicht

Unternehmen ab 250 Mitarbeitern und Kommunen ab 10.000 Einwohnern sind seit 2. Juli 2023 verpflichtet,  eine interne Meldestelle einzuführen, die Hinweisgeber wirksam schützt. Ab Mitte Dezember 2023 gilt das Gesetz auch für Unternehmen ab 50 Mitarbeitern. Diese Schonfrist gilt nicht für Beschäftigungsgeber des öffentlichen Sektors.

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Prozesse
Prozess rund um eingehende Hinweise

Um dem Hinweisgeberschutzgesetz  in allen Belangen verantwortungsvoll und im Sinne der Gesetzgebung in Deutschland und der Compliance nachkommen zu können, muss ein konsistenter Prozess im Unternehmen etabliert werden. Nur so ist es möglich, alle gesetzlichen Vorgaben und Auflagen zu erfüllen und Bußgelder zu vermeiden.

  • Alle Mitarbeiter müssen Zugriff auf eine Meldestelle haben, die es ihnen ermöglicht, Hinweise unter Wahrung der Vertraulichkeit eingeben zu können. 
  • Es müssen Verantwortliche zur Verfügung stehen, die die Bearbeitung eingehender Hinweise auch bei großem Ansturm organisieren können. Diese eventuell auch externen Mitarbeiter müssen geschult werden und auch im Fall von eingehenden Meldungen in großer Zahl jederzeit verfügbar sein.
  • Eingehende Hinweise müssen rechtskonform und fristgerecht bearbeitet werden, um alle Auflagen zu erfüllen und zur Aufklärung beizutragen.
Professionelle Dienstleister
Das Hinweisgeberschutzgesetz | audius
Zuverlässige Unterstützung auf allen Ebenen

audius bietet in Zusammenarbeit mit dem Sicherheitsexperten und Cloudanbieter whistle.law Unterstützung für Unternehmen jeder Größe. Der gesamte Prozess rund um die neue Gesetzgebung wird dabei ausgelagert und abgedeckt. Ihre Mitarbeiter werden nicht mit zusätzlichen Aufgaben belastet – und das alles zu transparenten Preisen ohne versteckte Kosten, als planbare feste Größe im Budget.

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Angebot
Ganzheitlich und unabhängig: die digitale Meldeplattform in der Cloud

Wichtige Basis für die Erfüllung des Gesetzes: Ein für alle Mitarbeiter zugänglicher Meldekanal außerhalb der Unternehmenssysteme in der Cloud – unabhängig von der Unternehmens-IT, auf allen Geräten jederzeit verfügbar und nur für einen bestimmten Personenkreis einsehbar. Die in Deutschland programmierte und gehostete Software ist DIN 27001 zertifiziert  und DSGVO-konform.  

Vorteile im Vergleich zu anderen Meldeverfahren
Rund um die Uhr erreichbar
Transparente Konditionen
Schnell und unkompliziert implementierbar
Automatische Informationsspeicherung
Hohe Transparenz im Bearbeitungsstatus
Anonymisierbare wechselseitige Kommunikation
In über 20 EU-Sprachen verfügbar
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Diskret und neutral: die Ombudsperson als externer Dienstleister

Nur eine externe Ombudsperson, die nicht zum Unternehmen gehört, kann neutral und objektiv handeln, ohne dass Interessenkonflikte entstehen. Die von uns eingesetzten Spezialisten haben langjährige Expertise, agieren diskret und auf Anweisung und verantworten den gesamten Prozess organisatorisch.

 

Aufgaben der Ombudsperson
Korrekte Steuerung aller Abläufe rund um eingehende Hinweise
Empfehlungen im Falle von Handlungsbedarf zur schnellen Aufklärung von Missständen
Kontaktaufnahme zum Hinweisgeber mit höchster Vertraulichkeit (unter Einhaltung der Rückmeldefristen nach §17, Abs.2) Einbeziehung von weiteren Spezialisten (Anwälte, Datenschutzexperten etc.) bei Bedarf
Regelmäßige Aktualisierung des Wissens zu Empfehlungen der Aufsichtsbehörden, zur Rechtslage, zu gesetzlichen Änderungen und neuster Rechtsprechung
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Service
Rundumservice für Ihr Unternehmen
Rundumservice für Ihr Unternehmen

Eine cloud-basierte Meldeplattform plus erfahrene Ombudspersonen: Mit dieser ganzheitlichen Lösung können wir Sie von dem hohen Organisationsaufwand, den das Hinweisgeberschutzgesetz mitbringt, entlasten. 

Ihr Team wird nur bei Bedarf gezielt in einzelnen Fälle mit einbezogen, sodass Arbeitsaufkommen und Zeitmanagement für Ihre Mitarbeiter überschaubar sind. So können Sie immer sicher sein, rechtskonform und innerhalb der gesetzlichen Fristen zu handeln und damit das Risiko von Untersuchungen, Gerichtsverfahren oder Bußgeldern zu senken.

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Vorteile
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Neutrale Bearbeitung
Die audius Ombudspersonen kümmern sich um Ihr Meldewesen und bearbeiten die eingehenden Hinweise in Abstimmung mit Ihnen. Als Externe sind die Ombudspersonen vollkommen neutral.
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Sofortiger Einsatz
Die Ombudspersonen verfügen über aktuelles Rechtswissen. Sie können die Aufgabe ohne Schulung und Einarbeitung ganzheitlich übernehmen.
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Transparenter Überblick
Sämtliche Bearbeitungsschritte der Ombudspersonen werden in der cloud-basierten Plattform protokolliert und sind jederzeit nachvollziehbar.

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FAQ
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Ab wann gilt das Hinweisgeberschutzgesetz?

Die Übergangsfrist ist abgelaufen. Seit dem 2. Juli 2023 müssen Unternehmen ab 250 Beschäftigte und seit dem 17. Dezember 2023 Unternehmen ab 50 Beschäftigten das Hinweisgeberschutzgesetz umsetzen.

Was müssen Unternehmen machen?

Unternehmen müssen einen Meldekanal für Hinweise nach dem Hinweisgeberschutzgesetz verbindlich einrichten und einen Prozess zum Umgang mit diesen Hinweisen schaffen.

Ist eine Ombudsperson verpflichtend?

Konkrete Vorgaben für die Ausgestaltung der internen Meldestelle bzw. die Bestimmung der zuständigen Bearbeiter sieht das HinSchG nicht vor.

Deshalb können als Alternative auch Dritte zur Erfüllung der Aufgaben der internen Meldestelle beauftragt werden und die Bearbeitung von Meldungen auf externe Dienstleister als Dritte, sogenannte Ombudspersonen, ausgelagert werden.

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Unternehmer unterliegen strengen gesetzlichen Auflagen zum Schutz personenbezogener Daten. Als erfahrener IT-Dienstleister berät audius seit Jahren Unternehmen im Bereich Datenschutz und IT Security. Unser Datenschutz Audit verrät Ihnen, inwieweit Ihre Website und Datenverarbeitungsprozesse bereits DSGVO-konform sind – und was Sie eventuell noch tun müssen.
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Datenschutzbeauftragter und Informationssicherheitsbeauftragter

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Holger Zürn ist seit über 15 Jahren Teil von audius. Er ist Informationssicherheitsbeauftragter der audius Gruppe sowie Teamleiter Datenschutz.

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