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CEO, Ergonomics AG

Alexander Schümperli ist seit 2010 Geschäftsführer der Ergonomics AG in Zürich und gesamtverantwortlich für das operative Tagesgeschäft. Mit seiner langjährigen Vertriebs- und Management Erfahrung leitet er den Bereich Security Products sowie das Partnermanagement. Als Unternehmer gründete er 2007 das erste Mobile Payment Unternehmen (e24 AG) in der Schweiz.

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Die Regulierungslandschaft für digitale Sicherheit und Resilienz in Europa verändert sich grundlegend. Mit der neuen NIS-2-Richtlinie und der DORA-Verordnung setzt die Europäische Union weitreichende Standards, die Unternehmen zu verstärkter IT-Security, umfassendem Risiko Management und einer professionellen Reaktion auf Sicherheitsvorfälle verpflichten. Was auf den ersten Blick nach zusätzlicher Bürokratie klingt, bietet Unternehmen entscheidende Chancen: Wer jetzt handelt, sichert Compliance, stärkt die eigene Widerstandsfähigkeit und legt das Fundament für eine zukunftsorientierte Digitalisierung.

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NIS-2-Richtlinie und DORA-Verordnung – Was steckt hinter den neuen EU-Vorgaben?
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Die zunehmende Digitalisierung von Geschäftsprozessen und der steigende Vernetzungsgrad über Branchen hinweg führen zu neuen Bedrohungslagen. Cyberangriffe, Systemausfälle oder Manipulationen betreffen längst nicht mehr nur einzelne Unternehmen, sondern können ganze Volkswirtschaften gefährden. Die EU begegnet diesen Herausforderungen mit einem neuen, koordinierten Ansatz.
 

Hintergrund und Motivation

Mit der NIS-2-Richtlinie (Network and Information Security Directive 2) und der DORA-Verordnung (Digital Operational Resilience Act) verfolgt die EU das Ziel, die Grundlage für nachhaltige Sicherheit und Resilienz digitaler Infrastrukturen europaweit zu vereinheitlichen. Während NIS-2 branchenübergreifend gilt und die Sicherheitsanforderungen für IT-Systeme in kritischen und wichtigen Sektoren deutlich verschärft, fokussiert DORA auf den Finanzsektor und reguliert explizit die digitale operative Widerstandsfähigkeit von Finanzdienstleistern.
 

Unterschiede und Gemeinsamkeiten

  • NIS-2-Richtlinie: Umfasst zahlreiche Branchen, darunter Energie, Transport, Gesundheit, Wasser, Verwaltung, aber auch digitale Dienste und Zulieferer. Ziel ist es, den Schutz kritischer Infrastruktur wesentlich zu erhöhen und Meldepflichten für Sicherheitsvorfälle zu standardisieren.
  • DORA-Verordnung: Adressiert Banken, Versicherungen, Wertpapierfirmen sowie IKT-Dienstleister im Finanzwesen. Sie verlangt eine durchgängige Risikosteuerung, systematische Resilienztests und einheitliche Meldewege bei Vorfällen.

Beide EU-Vorgaben haben eine gemeinsame DNA: Sie stärken die IT-Security und etablieren klare Anforderungen an das Risiko Management und die Vorfallmeldung. Für Unternehmen ist die konsequente Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und DORA-Verordnung eine zentrale Voraussetzung, um Betriebsstabilität, Vertrauenswürdigkeit und Datenschutz sicherzustellen. Damit wird Compliance zum strategischen Schlüssel für nachhaltige Digitalisierung und Wettbewerbsfähigkeit.

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Wer muss jetzt handeln?
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Die neuen Regelungen sind nicht mehr nur für Großkonzerne relevant. Die Schwelle, ab der Unternehmen betroffen sind, sinkt spürbar – auch Mittelständler und spezialisierte Dienstleister müssen sich jetzt gezielt mit den Anforderungen beschäftigen.
 

Betroffene Unternehmen und Sektoren

Von der NIS-2-Richtlinie werden alle Unternehmen erfasst, die als kritisch oder wichtig für die Wirtschaft und Gesellschaft der EU eingestuft werden – darunter auch viele bislang nicht regulierte IT- und Dienstleistungsunternehmen. Die DORA-Verordnung richtet sich an alle Finanzunternehmen und deren technologische Dienstleister, insbesondere Cloud-Anbieter, Zahlungsdienstleister und Anbieter kritischer Softwarelösungen.


Besonderheiten für Dienstleister im elektronischen Zahlungsverkehr

Dienstleister im elektronischen Zahlungsverkehr sehen sich unter der NIS-2-Richtlinie und der DORA-Verordnung besonderen Anforderungen gegenüber. Der Schutz sensibler Daten und die kontinuierliche Systemverfügbarkeit stehen dabei im Vordergrund.
 

Kernanforderungen und Herausforderungen:

1. Lückenlose Überwachung:

  • Echtzeit-Monitoring aller Transaktionen und Systemzugriffe
  • Früherkennung und automatische Alarmierung bei Anomalien

2. Vorfallmanagement:

  • Klare, dokumentierte Prozesse für Erkennung, Eskalation und Meldung
  • Zentrales Register und revisionssichere Protokollierung aller sicherheitsrelevanten Ereignisse 

3. Regulatorische Nachweispflichten:

  • Pünktliche und vollständige Meldung von Vorfällen an Aufsichtsbehörden
  • Nachweis implementierter Schutzmaßnahmen und regelmäßiger Überprüfungen

4. Komplexe IT-Landschaft:

  • Integration und Absicherung unterschiedlicher Systeme und externer Dienstleister
  • Effizientes Risikomanagement über alle Schnittstellen hinweg

Durch diese Maßnahmen schaffen Dienstleister Vertrauen, sichern die Compliance und stellen den stabilen und sicheren Ablauf digitaler Zahlungen sicher. Wer die regulatorischen Anforderungen frühzeitig integriert, erhöht die eigene Ausfallsicherheit und bleibt handlungsfähig in einem zunehmend regulierten Umfeld. Ansätze zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie in Microsoft 365 finden Sie in diesem Blogbeitrag.

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NIS-2-Richtlinie und DORA-Verordnung – Zeitplan und Gültigkeit
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Termine und Fristen

  • NIS-2-Richtlinie: Die nationale Umsetzung in deutsches Recht musste bis spätestens 17. Oktober 2024 erfolgen. Ab diesem Zeitpunkt galten die neuen Anforderungen verbindlich.
  • DORA-Verordnung: Die Verordnung trat am 17. Januar 2025 in Kraft. Finanzunternehmen und ihre Dienstleister mussten bis dahin sämtliche Vorgaben integriert haben.
     

Schritte zur erfolgreichen Umsetzung

  1. Status-Quo-Analyse: Wo stehen Sie bei Risiko Management, IT-Security und Resilienz heute?
  2. Gap-Analyse: Welche Vorgaben der NIS-2-Richtlinie oder der DORA-Verordnung sind bereits erfüllt, wo bestehen Lücken?
  3. Maßnahmenplan: Priorisierung und Umsetzung technischer, organisatorischer und prozessualer Anpassungen
  4. Dokumentation & Monitoring: Aufbau einer transparenten, revisionssicheren Nachweisführung 
     

Risiken bei verspäteter Anpassung

Unterlassene oder verspätete Umsetzung führt zu hohen Risiken: 

  • Bußgelder und Haftungsrisiken durch Aufsichtsbehörden
  • Imageschäden bei Sicherheitsvorfällen 
  • Verlust von Geschäftschancen und Kundenvertrauen
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Anforderungen an Risiko Management und Vorfallmeldung
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Mit den neuen Vorgaben steigen die Anforderungen an Organisationsstruktur, Prozesse und eingesetzte Technologien in den Unternehmen deutlich.
 

Praktische Umsetzung von Risiko Management und Meldeprozessen

Die NIS-2-Richtlinie und die DORA-Verordnung fordern:

  • Ganzheitliche Identifikation und Bewertung von Risiken für digitale Prozesse und Systeme
  • Entwicklung und Pflege eines dokumentierten Risiko Management-Frameworks
  • Definierte Prozesse zur schnellen und strukturierten Meldung relevanter Vorfälle (z. B. Cyberattacken, Systemausfälle)
     

Operative Widerstandsfähigkeit als Schlüssel zur Compliance

Ein zentrales Element der DORA-Verordnung ist die operative Widerstandsfähigkeit („Operational Resilience“). Dazu zählen:

  • Simulation realitätsnaher Krisenszenarien und Notfallübungen
  • Implementierung redundanter Systeme und flexibler Wiederanlaufpläne
  • Schulung und Sensibilisierung der Belegschaft
     

Umgang mit Risiken bei ausgelagerten ICT-Diensten

Insbesondere beim Einsatz externer ICT-Service Provider kommt dem Risiko Management eine zentrale Rolle zu. Unternehmen müssen Risiken prüfen, steuern und dokumentieren, die durch Auslagerungen entstehen, um die eigene Compliance zu gewährleisten.

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Fazit: NIS-2-Richtlinie und DORA-Verordnung als Chance für mehr Sicherheit und Effizienz
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Mit der NIS-2-Richtlinie und der DORA-Verordnung verschärft die EU die Anforderungen an IT-Security und digitale Resilienz. Für Unternehmen zahlt sich eine strukturierte und frühzeitige Umsetzung aus:
 

Vorteile im Überblick:

  • Stärkere IT-Security und operative Widerstandsfähigkeit
  • Klare Prozesse zur Vorfallmeldung und zum Risiko Management
  • Effizienzsteigerung durch eindeutige Verantwortlichkeiten
  • Optimierte Einhaltung regulatorischer Vorgaben
  • Minimierung von Haftungs- und Reputationsrisiken

audius und unser Tochterunternehmen Ergonomics mit Sitz in der Schweiz stehen Ihnen dabei als erfahrene Partner zur Seite. Unsere Expertinnen und Experten analysieren gemeinsam mit Ihnen Ihre aktuelle Compliance-Situation, identifizieren Risiken und begleiten die Implementierung erforderlicher Maßnahmen. Wir bieten speziell für Dienstleister im elektronischen Zahlungsverkehr angepasste Monitoring-Lösungen, effiziente Vorfallmanagement-Prozesse und ganzheitliches Risikomanagement – stets mit dem Fokus auf die operative Resilienz Ihrer Systeme. Durch individuelle Beratung, fundiertes technisches Know-how und kontinuierliche Betreuung sorgen wir dafür, dass Sie die Anforderungen aus NIS-2 und DORA nicht nur erfüllen, sondern daraus echten Mehrwert für Ihr Unternehmen schaffen.

Bereit für den nächsten Schritt? Wir unterstützen Sie dabei, Digitalisierung, Sicherheit und Effizienz optimal zu verbinden und Ihre Organisation resilient für die Zukunft aufzustellen.

FAQs
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Welche Unternehmen und Branchen sind konkret von der NIS-2-Richtlinie und der DORA-Verordnung betroffen?

Die NIS-2-Richtlinie betrifft europaweit kritische und wichtige Sektoren wie Energie, Gesundheit, Transport, Verwaltung und digitale Dienste. Die DORA-Verordnung richtet sich an Finanzunternehmen, etwa Banken, Versicherungen, Wertpapierfirmen sowie deren IT- und Zahlungsdienstleister. Beide Regularien erfassen somit ein breites Branchenspektrum.

Welche konkreten Anforderungen stellt die NIS-2-Richtlinie an das Risiko Management und die Vorfallmeldung im Unternehmen?

Unternehmen müssen Risiken systematisch identifizieren, bewerten und dokumentieren. Es sind klare Prozesse zur Meldung von Sicherheitsvorfällen notwendig, mit lückenloser Protokollierung und fristgerechter Benachrichtigung der Behörden. Ziel ist eine schnelle und transparente Reaktion auf IT-Bedrohungen.

Wie können Dienstleister im elektronischen Zahlungsverkehr die Vorgaben der DORA-Verordnung erfolgreich umsetzen?

Sie benötigen ein Echtzeit-Monitoring aller Systeme, eindeutige Prozesse für Vorfallsmanagement und Meldewege sowie revisionssichere Dokumentation. Auch ausgelagerte IT-Services müssen überwacht werden, um Compliance mit der DORA-Verordnung sicherzustellen.

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Mehr Informationen finden Sie auf der Website unserer Tochtergesellschaft Ergonomics:

 

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Mit dem Geschäftsbereich "Security und Audit Services" bietet audius eine in ihrer Ausprägung momentan am Markt einzigartige Beratung an. Auf Basis von flexiblen Reifegradmodellen können alle Module sowohl technisch als auch organisatorisch vollständig abgedeckt werden.
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  • NIS-2 und DORA – Wie gehen wir mit den neuen EU-Vorgaben um?

    26.11.2025 - 09:14
    5 Minuten
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    Alexander Schümperli ist seit 2010 Geschäftsführer der Ergonomics AG in Zürich und gesamtverantwortlich für das operative Tagesgeschäft. Mit seiner langjährigen Vertriebs- und Management Erfahrung leitet er den Bereich Security Products sowie das Partnermanagement. Als Unternehmer gründete er 2007 das erste Mobile Payment Unternehmen (e24 AG) in der Schweiz.

    15.12.2025 - 08:00 Uhr
    Wer jetzt handelt, sichert Compliance, stärkt die eigene Widerstandsfähigkeit und legt das Fundament für eine zukunftsorientierte Digitalisierung.
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