Datenschutz ABC: I und V wie Integrität und Vertraulichkeit
Biographie
Corinna Zürn betreut im Datenschutz-Team als externe Datenschutzbeauftragte die Datenschutzbelange zahlreicher Kunden aus verschiedenen Branchen. Zudem ist sie interne Datenschutzbeauftragte der audius Gruppe.
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Integrität und Vertraulichkeit sind mehr als technische Schlagworte – sie sind zentrale Schutzziele der Informationssicherheit und bilden das Fundament für nachhaltigen Datenschutz und Compliance. Gerade im Kontext von DSGVO Artikel 5 werden Unternehmen zunehmend gefordert, diese Prinzipien nicht nur zu verstehen, sondern auch nachweisbar umzusetzen. In diesem Beitrag beleuchten wir das Datenschutz-ABC mit Fokus auf „I und V wie Integrität und Vertraulichkeit“ und zeigen, wie audius Sie dabei unterstützt, regulatorische Anforderungen effizient und risikoorientiert zu erfüllen.
Integrität und Vertraulichkeit richtig angehen
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Integrität und Vertraulichkeit sind zwei der drei klassischen Schutzziele der Informationssicherheit. Sie stehen im Zentrum von DSGVO Artikel 5, der die Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten definiert. Unternehmen sind verpflichtet, personenbezogene Daten so zu verarbeiten, dass deren Integrität und Vertraulichkeit jederzeit gewährleistet sind.
Business Relevanz
Die konsequente Umsetzung dieser Schutzziele ist nicht nur eine Frage der Compliance, sondern auch ein wesentlicher Wettbewerbsfaktor. Unternehmen, die Integrität und Vertraulichkeit systematisch verankern, profitieren von:
- Risikominimierung durch vorausschauende Steuerung von IT- und Datenschutzrisiken
- Transparenz über Prozesse, Anwendungen und Infrastruktur
- Skalierbarkeit für Wachstum, M&A-Integrationen und Internationalisierung
Integrität und Vertraulichkeit sind eng mit dem Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS), dem Datenschutzmanagement (DSMS) und dem IT-Betrieb verzahnt. Nur ein ganzheitlicher Ansatz, der alle Ebenen – von der Prozessgestaltung über die technische Umsetzung bis hin zur kontinuierlichen Überwachung – abdeckt, schafft messbare Business Outcomes und Compliance. Das Ziel ist ein nachweisbares, revisionssicheres und skalierbares Datenschutz- und Sicherheitsmanagement, das sowohl den gesetzlichen Anforderungen als auch den Erwartungen der Stakeholder gerecht wird.
Integrität in der Praxis absichern
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Die Integrität von Informationen bedeutet, dass Daten vollständig, korrekt und unverändert sind – von der Erfassung bis zur Archivierung. In der Praxis erfordert dies ein Zusammenspiel aus technischen und organisatorischen Maßnahmen entlang des gesamten Datenlebenszyklus. Fehlerhafte oder manipulierte Daten können nicht nur zu Compliance-Verstößen, sondern auch zu erheblichen wirtschaftlichen Schäden führen.
Ende-zu-Ende-Integrität:
- Prozesse und Technik müssen so gestaltet sein, dass Datenmanipulationen erkannt und verhindert werden.
- Ein Änderungsmanagement mit Begründungs- und Freigabepflichten stellt sicher, dass jede Änderung nachvollziehbar dokumentiert wird.
Manipulationserkennung und Protokollierung:
- Manipulationserkennende Protokolle und eine revisionssichere Ablage sind essenziell. Nur so können Unternehmen im Ernstfall nachweisen, dass Daten nicht unbemerkt verändert wurden.
Automatisierte Integritätsprüfungen:
- In modernen Entwicklungs- und Betriebsprozessen (CI/CD) sind automatisierte Integritätsprüfungen unverzichtbar, um Fehler und Manipulationen frühzeitig zu erkennen.
Notfallkonzepte:
- Backups, Wiederherstellung und Beweiswerterhalt sind Teil eines umfassenden Notfallmanagements. Sie gewährleisten, dass im Schadensfall die Integrität der Daten wiederhergestellt werden kann.
Vertraulichkeit risikobasiert steuern
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Vertraulichkeit bedeutet, dass Informationen nur denjenigen zugänglich sind, die sie tatsächlich benötigen. Die Umsetzung dieses Schutzziels erfolgt risikobasiert und orientiert sich an den tatsächlichen Anforderungen des Unternehmens. Gerade im Zeitalter hybrider Arbeitsmodelle, internationaler Teams und komplexer Lieferketten ist ein differenziertes und dynamisches Vertraulichkeitsmanagement unerlässlich.
Need-to-know und Rollenmodell:
- Ein konsequentes Need-to-know-Prinzip wird durch ein fein abgestimmtes Rollen- und Berechtigungsmodell sowie das „Least Privilege“-Prinzip realisiert.
- Jede Person erhält nur die Zugriffsrechte, die für die jeweilige Aufgabe zwingend erforderlich sind. Dadurch wird das Risiko unbefugter Zugriffe und Datenabflüsse signifikant reduziert.
Starke Authentifizierung:
- Multi-Faktor-Authentifizierung und ein sicheres Sitzungsmanagement schützen den Zugang zu sensiblen Informationen.
- Sie stellen sicher, dass Zugriffe eindeutig autorisiert und Sitzungen bei Inaktivität automatisch beendet werden. So lassen sich Missbrauch und Identitätsdiebstahl wirksam verhindern.
Verschlüsselung und Schlüsselmanagement:
- Verschlüsselung sensibler Daten, ein professionelles Schlüsselmanagement und der Einsatz von Hardware Security Modules (HSM) sind zentrale Bausteine für den Schutz der Vertraulichkeit.
- Kryptografische Schlüssel können damit sicher verwaltet und vor unbefugtem Zugriff geschützt werden. Nur so kann die Vertraulichkeit auch bei komplexen Systemlandschaften und in Multi-Cloud-Umgebungen zuverlässig sichergestellt werden.
Zero Trust und Datenmaskierung:
- Zero Trust bedeutet, dass kein Zugriff – weder intern noch extern – per se als vertrauenswürdig gilt. Jeder Zugriff wird kontinuierlich überprüft und nur bei nachgewiesener Berechtigung gewährt.
- Datenmaskierung sorgt dafür, dass besonders schützenswerte Informationen nur in anonymisierter oder pseudonymisierter Form verarbeitet werden.
Third-Party Management:
- Die Steuerung von Drittanbieterzugriffen und das Management von Vendor-Risiken sind unverzichtbar, um die Vertraulichkeit auch in komplexen Lieferketten zu gewährleisten.
Nachweisführung und kontinuierliche Verbesserung
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Die Nachweisführung ist ein zentrales Element der DSGVO und der Schutzziele der Informationssicherheit. Unternehmen müssen jederzeit belegen können, dass sie geeignete Maßnahmen zur Wahrung von Integrität und Vertraulichkeit umgesetzt haben. Dies erfordert eine strukturierte und kontinuierliche Dokumentation sowie eine regelmäßige Überprüfung und Anpassung der Maßnahmen.
Logging und Datenschutzkonformität
Eine umfassende Protokollierung (Logging) ist essenziell, um Sicherheitsvorfälle zu erkennen, zu analysieren und im Bedarfsfall nachweisen zu können. Dabei müssen Ziele, Umfang, Aufbewahrungsfristen und Datenschutzkonformität klar definiert sein. Die Protokolle müssen manipulationssicher und datenschutzkonform gespeichert werden, um sowohl den Anforderungen der DSGVO als auch den Schutzzielen der Informationssicherheit zu entsprechen.
KPIs und KRIs
Key Performance Indicators (KPIs) und Key Risk Indicators (KRIs) wie Fehlzugriffe, Berechtigungsdrift oder die „Mean Time to Revoke“ helfen, die Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen zu messen und zu steuern. Sie schaffen Transparenz über den aktuellen Sicherheitsstatus und ermöglichen eine gezielte Weiterentwicklung der Datenschutz- und Sicherheitsstrategie.
Regelmäßige Reviews und Kontrollen
Regelmäßige Access Reviews und technische Kontrollen sind notwendig, um die Aktualität der Berechtigungen sicherzustellen und Risiken frühzeitig zu erkennen. Automatisierte Prüfungen und Penetrationstests ergänzen die manuellen Kontrollen und erhöhen die Sicherheit der gesamten IT-Landschaft.
Pfad zur Compliance
Der Weg zur Compliance führt von der Entwicklung klarer Richtlinien über die technische und organisatorische Implementierung bis hin zum Audit. Eine enge Integration in das Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS) und das Datenschutzmanagement (DSMS) ist dabei unerlässlich. Nur so lassen sich Synergien nutzen und eine ganzheitliche Governance-Struktur etablieren.
Rechtliche Grundlage nach DSGVO Artikel 5
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DSGVO Artikel 5 bildet die rechtliche Grundlage für Integrität und Vertraulichkeit. Er fordert, dass personenbezogene Daten so verarbeitet werden, dass eine angemessene Sicherheit gewährleistet ist – einschließlich Schutz vor unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung und vor unbeabsichtigtem Verlust, Zerstörung oder Schädigung.
Dokumentation und berechtigtes Interesse
- Die Dokumentation des berechtigten Interesses nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO ist ebenso relevant wie die Umsetzung von Datenschutz durch Technikgestaltung (Privacy by Design) und datenschutzfreundlichen Voreinstellungen (Privacy by Default).
- Nur eine lückenlose Dokumentation und eine kontinuierliche Verbesserung der Prozesse ermöglichen es, den Nachweispflichten gegenüber Aufsichtsbehörden und Revision jederzeit gerecht zu werden.
Nachweispflichten
- Unternehmen stehen in der Pflicht, ihre Maßnahmen gegenüber Aufsichtsbehörden und Revision nachweisen zu können. Dies erfordert eine lückenlose Dokumentation, regelmäßige Audits und die kontinuierliche Verbesserung der Prozesse.
- Die Einhaltung der Schutzziele der Informationssicherheit und die Umsetzung der Anforderungen aus DSGVO Artikel 5 sind damit nicht nur eine Frage der Technik, sondern auch der Organisation und Unternehmenskultur.
Gemeinsam mit audius in die digitale Zukunft
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Die Schutzziele der Informationssicherheit – insbesondere Integrität und Vertraulichkeit – sind zentrale Erfolgsfaktoren für nachhaltigen Datenschutz. Sie schaffen die Grundlage für Vertrauen, Compliance und geschäftlichen Erfolg. Wir begleiten Sie auf dem Weg zu einer sicheren, skalierbaren und transparenten IT-Landschaft. Mit unserer Erfahrung, unserem Fachwissen und unseren maßgeschneiderten Lösungen unterstützen wir Sie dabei, Ihre Datenschutz- und Sicherheitsziele effizient und nachweisbar zu erreichen. Bei audius finden Sie Datenschutz- und Informationssicherheitsexperten unter einem Dach. Sprechen Sie uns an – gemeinsam gestalten wir Ihre digitale Zukunft sicher und compliant.