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Corinna Zürn betreut im Datenschutz-Team als externe Datenschutzbeauftragte die Datenschutzbelange zahlreicher Kunden aus verschiedenen Branchen. Zudem ist sie interne Datenschutzbeauftragte der audius Gruppe.

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Datenschutz ist kein statisches Regelwerk, sondern ein aktiver Prozess, der Verantwortung, Dokumentation und Nachweisbarkeit verlangt. Doch was bedeutet es konkret, wenn die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) von Rechenschaftspflicht spricht? Artikel 5 DSGVO ist dabei mehr als eine Auflistung von Grundsätzen – er ist der zentrale Hebel für Unternehmen, die personenbezogene Daten verarbeiten. Warum die Rechenschaftspflicht nicht nur eine rechtliche Verpflichtung, sondern ein strategischer Erfolgsfaktor ist und wie Sie sie in der Praxis umsetzen, lesen Sie in diesem Blogbeitrag.

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Artikel 5 DSGVO im Überblick – Grundsätze der Datenverarbeitung und Rechenschaftspflicht
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Artikel 5 DSGVO bildet das Fundament für die Verarbeitung personenbezogener Daten. Dieser Artikel definiert nicht nur die Grundsätze der Datenverarbeitung, sondern verankert auch die Rechenschaftspflicht als zentrale Pflicht für Unternehmen. Doch was bedeutet das konkret?

Die sieben Grundsätze von Artikel 5 Absatz 1 DSGVO sind bindend für jede Datenverarbeitung. Dazu gehören Rechtmäßigkeit, Transparenz, Zweckbindung, Datenminimierung, Richtigkeit, Speicherbegrenzung sowie Integrität und Vertraulichkeit. Diese Prinzipien stellen sicher, dass personenbezogene Daten verantwortungsvoll und im Einklang mit den Rechten der Betroffenen verarbeitet werden. Mehr über die sieben Grundsätze der Datenverarbeitung lesen Sie in unserem Datenschutz-ABC auf dem audius Blog.

Doch der entscheidende Punkt folgt in Artikel 5 Absatz 2 DSGVO: die Rechenschaftspflicht. Hier wird klar, dass Unternehmen nicht nur die Grundsätze einhalten, sondern auch aktiv nachweisen müssen, dass sie dies tun. Diese Pflicht richtet sich an die „Verantwortlichen“ – also an Unternehmen und Organisationen, die über die Zwecke und Mittel der Datenverarbeitung entscheiden.

Die Rechenschaftspflicht ist somit kein Add-on, sondern eine aktive Verantwortung, die direkt mit Artikel 6 DSGVO verknüpft ist. Dieser Artikel regelt die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung und bildet gemeinsam mit Artikel 5 die juristische Basis für den Umgang mit personenbezogenen Daten. Beide Artikel zusammen stellen sicher, dass Datenschutz nicht nur auf dem Papier steht, sondern gelebt wird.

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Rechenschaftspflicht in der Praxis – was Verantwortliche nachweisen müssen
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Die Rechenschaftspflicht ist kein theoretisches Konstrukt, sondern eine tägliche Herausforderung für Unternehmen. Aufsichtsbehörden, Auditoren für z. B. ISO 27001 oder TISAX sowie Geschäftspartner verlangen konkrete Nachweise, dass die Grundsätze von Artikel 5 DSGVO eingehalten werden. Doch was wird genau erwartet?

Ein strukturiertes Datenschutzmanagementsystem (DSMS) ist dabei essenziell. Es dokumentiert nicht nur Prozesse, Verantwortlichkeiten und Kontrollen, sondern zeigt auch, dass Datenschutz im Unternehmen aktiv gelebt wird. Unternehmen müssen nachweisen, dass sie sich intensiv mit den Anforderungen von Artikel 5 und 6 DSGVO auseinandergesetzt haben. Dies beginnt bei der Dokumentation von Verarbeitungstätigkeiten und endet bei der regelmäßigen Schulung der Mitarbeitenden.

Besonders kritisch sind dokumentierte Prozesse – von der Datenerhebung über die Speicherung bis zur Löschung. Jeder Schritt muss nachvollziehbar sein. Bei hochriskanten Verarbeitungen, wie etwa Profiling oder der Verarbeitung von Gesundheitsdaten, sind Datenschutzfolgenabschätzungen (DSFA) und Interessenabwägungen verpflichtend.

In Prüfungsszenarien- sei es durch interne Audits, externe Zertifizierungen oder Anfragen von Aufsichtsbehörden - müssen Unternehmen jederzeit Belege vorlegen können, dass sie ihre Pflichten ernst nehmen. Ohne diese Nachweise wird die Rechenschaftspflicht schnell zur Hürde – mit einem funktionsfähigen DSMS hingegen zur Routine.

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Zentrale Dokumente zur Erfüllung der Rechenschaftspflicht nach Artikel 5 DSGVO
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Die Rechenschaftspflicht lebt von Dokumentation. Doch welche Unterlagen sind unverzichtbar, um die Einhaltung von Artikel 5 DSGVO nachzuweisen?

Das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (Artikel 30 DSGVO) ist das Herzstück der Rechenschaftspflicht. Hier werden alle Datenverarbeitungsprozesse erfasst – von der Zweckbestimmung über die Rechtsgrundlage bis zur Speicherdauer. Dieses Dokument ist nicht nur eine Pflicht, sondern auch ein wichtiges Instrument, um Transparenz und Kontrolle über die Datenverarbeitung zu gewährleisten.

Ein weiterer zentraler Baustein sind Auftragsverarbeitungsverträge (Artikel 28 DSGVO). Werden Daten an Dienstleister weitergegeben, müssen klare Vereinbarungen vorliegen, die die Einhaltung der DSGVO sicherstellen. Gleiches gilt für Verträge zur gemeinsamen Verantwortlichkeit (Artikel 26 DSGVO). Diese Dokumente stellen sicher, dass alle Beteiligten ihre Pflichten kennen und einhalten.

Bei hochriskanten Verarbeitungen, wie etwa Profiling oder der Verarbeitung von Gesundheitsdaten, sind Datenschutzfolgenabschätzungen (DSFA) unverzichtbar. Sie dokumentieren die Risikoanalyse und die getroffenen Maßnahmen, um diese Risiken zu minimieren. Zudem müssen Unternehmen Nachweise zu Informationspflichten vorlegen, die sicherstellen, dass Betroffene transparent über die Verarbeitung ihrer Daten informiert werden.

Richtlinien, Schulungsunterlagen und interne Prozesse runden das Bild ab. Sie zeigen, dass Datenschutz im Unternehmen nicht nur auf dem Papier steht, sondern gelebt wird. Fehlt eines dieser Dokumente, wird es schwierig, die Rechenschaftspflicht zu erfüllen. Doch mit einer systematischen Herangehensweise lässt sich dieser Anforderungskatalog Schritt für Schritt umsetzen.

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Wie audius Unternehmen bei der Rechenschaftspflicht unterstützt
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Die Rechenschaftspflicht ist komplex – doch sie muss kein Hindernis sein. audius begleitet Unternehmen dabei, diese Herausforderung in eine Chance für mehr Sicherheit und Effizienz zu verwandeln.

Wir unterstützen Sie beim Aufbau eines praxistauglichen Datenschutzmanagementsystems, das nicht nur den Anforderungen der DSGVO genügt, sondern auch skalierbar und alltagstauglich ist. Von der Erstaufnahme bis zur regelmäßigen Aktualisierung des Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten stehen wir Ihnen zur Seite.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Erstellung und Prüfung datenschutzrechtlicher Verträge, sei es für Auftragsverarbeitung oder gemeinsame Verantwortlichkeit. Wir begleiten Sie auch bei Datenschutzfolgenabschätzungen und Interessenabwägungen, um Risiken zu identifizieren und Maßnahmen zu dokumentieren.

Wir unterstützen Sie, Datenschutz nahtlos in bestehende IT-Security- und Compliance-Strukturen einzubinden. So schaffen wir mehr Effizienz und weniger Redundanzen. Mit audius wird die Rechenschaftspflicht kein theoretisches Konstrukt, sondern ein praktischer Mehrwert für Ihr Unternehmen.

FAQs
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Was regelt Artikel 5 DSGVO genau und welche Rolle spielt die Rechenschaftspflicht dabei?

Artikel 5 DSGVO definiert die Grundsätze der Datenverarbeitung, darunter Rechtmäßigkeit, Transparenz, Zweckbindung, Datenminimierung, Richtigkeit, Speicherbegrenzung sowie Integrität und Vertraulichkeit. Die Rechenschaftspflicht in Absatz 2 verlangt von Unternehmen, nicht nur diese Grundsätze einzuhalten, sondern auch den Nachweis führen zu können, dass sie dies tun. Sie ist somit die Brücke zwischen Theorie und Praxis und stellt sicher, dass Datenschutz aktiv gelebt wird.

Wie kann mein Unternehmen die Rechenschaftspflicht nach Artikel 5 DSGVO in der Praxis nachweisen?

Der Schlüssel zur Erfüllung der Rechenschaftspflicht liegt in der Dokumentation. Ein aktuelles Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten nach Artikel 30 DSGVO ist dabei unverzichtbar. Zudem müssen klare Prozesse für Datenverarbeitung, Löschung und Betroffenenrechte etabliert werden. Nachweise zu Schulungen, Audits und technischen Schutzmaßnahmen sowie eine transparente Kommunikation gegenüber Betroffenen und Aufsichtsbehörden runden das Bild ab.

Worin liegt der Unterschied zwischen den Grundsätzen aus Artikel 5 DSGVO und der Rechenschaftspflicht?

Die Grundsätze in Artikel 5 Absatz 1 DSGVO definieren, was Unternehmen tun müssen, etwa Daten zu minimieren oder Zwecke einzuhalten. Die Rechenschaftspflicht in Absatz 2 regelt hingegen, wie sie belegen, dass sie diese Vorgaben einhalten. Sie ist somit die Nachweispflicht, die sicherstellt, dass Datenschutz nicht nur theoretisch, sondern auch praktisch umgesetzt wird.

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  • Datenschutz – ABC: R wie Rechenschaftspflicht

    12.02.2026 - 08:00
    6 Minuten
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    Corinna Zürn betreut im Datenschutz-Team als externe Datenschutzbeauftragte die Datenschutzbelange zahlreicher Kunden aus verschiedenen Branchen. Zudem ist sie interne Datenschutzbeauftragte der audius Gruppe.

    12.02.2026 - 08:00 Uhr
    Warum die Rechenschaftspflicht nicht nur eine rechtliche Verpflichtung, sondern ein strategischer Erfolgsfaktor ist und wie Sie sie in der Praxis umsetzen, lesen Sie in diesem Blogbeitrag.
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