Biographie
Corinna Zürn betreut im Datenschutz-Team als externe Datenschutzbeauftragte die Datenschutzbelange zahlreicher Kunden aus verschiedenen Branchen. Zudem ist sie interne Datenschutzbeauftragte der audius Gruppe.
Völlig zwecklos? Warum jede Datenverarbeitung einen klaren Zweck braucht
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Der Mensch ist ein Jäger und Sammler – ein Grundsatz, der nicht nur für materielle Güter, sondern längst auch für Informationen und Daten gilt. In einer zunehmend digitalisierten Welt sammeln wir tagtäglich Daten: beim Surfen im Internet, beim Ausfüllen von Online-Formularen, bei der Nutzung von Kundenbindungskarten oder in sozialen Netzwerken. Daten werden zur Währung des digitalen Zeitalters. Unternehmen und Privatpersonen häufen sie an, oft ohne sich der Tragweite bewusst zu sein.
Gerade im geschäftlichen Kontext ist das Sammeln von Daten verlockend. Mit ausreichend Informationen lassen sich Prozesse optimieren, Kundenbedürfnisse besser verstehen und innovative Geschäftsmodelle entwickeln. Doch die Versuchung, Daten „auf Vorrat“ zu speichern und später nach neuen Verwertungsmöglichkeiten zu suchen, birgt erhebliche Risiken – nicht nur für die Betroffenen, sondern auch für die Unternehmen selbst.
Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) setzt hier klare Grenzen. Sie verlangt, dass jede Verarbeitung personenbezogener Daten einem festgelegten, eindeutigen und legitimen Zweck dienen muss. Diese sogenannte Zweckbindung ist ein Grundsatz des europäischen Datenschutzrechts und schützt das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Doch was bedeutet das konkret für Unternehmen, insbesondere beim Umgang mit Fragebögen und der Erfüllung von Transparenzpflichten? Und wie lässt sich der Spagat zwischen Innovationsfreude und Datenschutz meistern?
Zweckbindung personenbezogener Daten nach DSGVO
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Die Zweckbindung personenbezogener Daten ist einer der Grundpfeiler der DSGVO. Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung formuliert unmissverständlich: „Personenbezogene Daten […] müssen für festgelegte, eindeutige und legitime Zwecke erhoben werden.“
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Wenn ich Daten erhebe, anfordere, auslese, abfrage, erfasse, dann muss ich vorher genau wissen, warum ich dies tue und wofür ich die Daten benötige. Denn nur wenn ich die Daten danach auch verwende, darf ich sie überhaupt erheben. Es reicht nicht aus, Daten zu sammeln, um sie möglicherweise irgendwann einmal zu nutzen. Vielmehr muss der Zweck der Verarbeitung eindeutig und nachvollziehbar sein.
Beispiel: Ein Unternehmen möchte einen Bewerbungsbogen erstellen. Es ist zulässig, nach Qualifikationen, beruflichem Werdegang und Kontaktdaten zu fragen, da diese Informationen für das Bewerbungsverfahren erforderlich sind. Die Abfrage von Hobbys oder familiären Beziehungen ist hingegen nur dann zulässig, wenn ein nachvollziehbarer Bezug zum Bewerbungsverfahren besteht.
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Die Zweckbindung schützt das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Sie verhindert, dass Unternehmen Daten „auf Vorrat“ sammeln und später für andere, ursprünglich nicht vorgesehene Zwecke verwenden. Dies ist besonders relevant, wenn sich neue technische Möglichkeiten oder Geschäftsmodelle ergeben, die eine nachträgliche Nutzung der Daten attraktiv erscheinen lassen.
Rechtliche Konsequenzen bei Verstößen: Werden personenbezogene Daten ohne klaren Zweck oder für nicht genehmigte Zwecke verarbeitet, drohen empfindliche Bußgelder und Reputationsschäden. Die Aufsichtsbehörden kontrollieren die Einhaltung der Zweckbindung und können Verstöße ahnden.
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Ein weiterer Aspekt der Zweckbindung ist die Verpflichtung zur Löschung von Daten, sobald der ursprüngliche Zweck entfällt. Unternehmen müssen daher regelmäßig prüfen, ob gespeicherte Daten noch benötigt werden. Ist dies nicht der Fall, sind die Daten zu löschen oder zu anonymisieren.
Transparenzpflichten im Datenschutz: Informationsrechte und Selbstbestimmung
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Die Zweckbindung in der DSGVO wird häufig als einer der Hauptgründe wahrgenommen, warum Datenschutz in der Praxis als hinderlich oder umständlich empfunden wird. Insbesondere dann, wenn umfangreiche Datenbestände zur Verfügung stehen und kreative Ansätze zur weiteren Datenverarbeitung entstehen, schränkt die Zweckbindung die Möglichkeiten erheblich ein.
Gleichzeitig wird der Sinn und die Notwendigkeit der Zweckbindung sehr deutlich, wenn man sich in eine alltägliche Situation versetzt: Würde ich beispielsweise Kolleginnen und Kollegen darum bitten, auf einem Blatt Papier die Namen, Anschriften, Kontodaten sowie Berufe, Interessen und Hobbys ihrer engsten Familienmitglieder zu notieren und mir auszuhändigen, wäre die erste Reaktion meist die Frage: „Warum? Wofür benötigst du diese Informationen?“ Diese Nachfrage entspricht der gesetzlichen Verpflichtung zur Information nach Artikel 13 DSGVO und fordert dazu auf, den Zweck der Datenerhebung transparent zu machen. Nur wenn der Zweck klar benannt wird, können die betroffenen Personen selbstbestimmt entscheiden, ob sie die Daten herausgeben möchten.
Häufig entfällt sogar diese Rückfrage, und es folgt eine direkte Ablehnung wie: „Das geht dich nichts an!“ Diese spontane Reaktion zeigt, dass intuitiv erkannt wird, dass für die Datenerhebung keine Rechtsgrundlage und insbesondere kein „festgelegter, eindeutiger und legitimer Zweck“ besteht.
Die Transparenzpflichten im Datenschutz sind also eng mit der Zweckbindung verbunden. Sie stellen sicher, dass betroffene Personen nachvollziehen können, welche Daten zu welchem Zweck erhoben und verarbeitet werden.
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Unternehmen sind verpflichtet, betroffene Personen bereits zum Zeitpunkt der Datenerhebung umfassend zu informieren. Dazu gehören:
- Zweck der Verarbeitung: Warum werden die Daten erhoben?
- Rechtsgrundlage: Auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgt die Verarbeitung?
- Empfänger: Wer erhält die Daten?
- Dauer der Speicherung: Wie lange werden die Daten gespeichert?
- Rechte der Betroffenen: Welche Rechte haben die betroffenen Personen (z. B. Auskunft, Berichtigung, Löschung)?
Mehr zur Informationspflicht können Sie in diesem Blogbeitrag nachlesen.
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Transparenz schafft Vertrauen. Nur wenn betroffene Personen wissen, was mit ihren Daten geschieht, können sie informierte Entscheidungen treffen. Die Transparenzpflichten stärken somit die informationelle Selbstbestimmung und tragen dazu bei, Missbrauch und übermäßige Datensammlung zu verhindern. Unternehmen, die ihre Transparenzpflichten nicht erfüllen, riskieren nicht nur Bußgelder, sondern auch einen Vertrauensverlust bei Kunden, Mitarbeitenden und Geschäftspartnern. Transparenz ist daher nicht nur eine rechtliche Pflicht, sondern auch ein wichtiger Wettbewerbsfaktor.
Herausforderungen und Chancen: Zweckbindung als Innovationsbremse oder Schutzmechanismus?
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Die Zweckbindung personenbezogener Daten wird von vielen Unternehmen als Einschränkung empfunden. Gerade in einer Zeit, in der Daten als wertvoller Rohstoff für Innovationen, datengetriebene Geschäftsmodelle und neue digitale Dienstleistungen gelten, erscheint die Zweckbindung auf den ersten Blick als Innovationsbremse. Unternehmen sehen sich häufig in ihrer Flexibilität eingeschränkt, wenn es darum geht, Daten nachträglich für andere, vielleicht erst später erkannte, Geschäftszwecke zu nutzen oder aus bestehenden Datenbeständen neue Erkenntnisse zu generieren.
Diese Wahrnehmung entsteht insbesondere dann, wenn kreative Ansätze zur Nutzung vorhandener Daten entwickelt werden, die jedoch durch die strengen Vorgaben der Zweckbindung nicht ohne Weiteres umgesetzt werden dürfen. Beispielsweise ist es nicht zulässig, Kundendaten, die ursprünglich für die Abwicklung eines Kaufvertrags erhoben wurden, später ohne entsprechende Einwilligung für Marketingzwecke zu verwenden. Für viele Unternehmen bedeutet dies, dass sie innovative Ideen nur dann realisieren können, wenn sie von Anfang an die entsprechenden Verwendungszwecke klar festlegen und transparent kommunizieren.
Doch bei genauerem Hinsehen zeigt sich, dass die Zweckbindung vor allem dem Schutz der betroffenen Personen dient und langfristig auch Vorteile für Unternehmen bietet. Sie sorgt dafür, dass die Rechte und Interessen der betroffenen Personen gewahrt bleiben und verhindert, dass personenbezogene Daten beliebig weiterverwendet oder gar missbraucht werden. Dies stärkt das Vertrauen in digitale Prozesse und schafft die Grundlage für eine nachhaltige und verantwortungsvolle Datenverarbeitung.
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Eine konsequente und transparente Zweckbindung bietet Unternehmen zahlreiche Chancen, die über die reine Einhaltung gesetzlicher Vorgaben hinausgehen:
- Vertrauensaufbau: Unternehmen, die offen und nachvollziehbar darlegen, wofür sie personenbezogene Daten erheben und verarbeiten, stärken das Vertrauen ihrer Kundinnen und Kunden, Geschäftspartner und Mitarbeitenden. Transparenz schafft Sicherheit und fördert die Bereitschaft, Daten bereitzustellen.
- Rechtssicherheit: Die Einhaltung der Zweckbindung schützt Unternehmen vor rechtlichen Risiken, etwa in Form von Bußgeldern oder Schadensersatzforderungen. Klare Prozesse und dokumentierte Zwecke sorgen dafür, dass die Anforderungen der DSGVO nachweisbar erfüllt werden.
- Effizienz: Die Konzentration auf tatsächlich benötigte Daten reduziert den Aufwand für Verwaltung, Speicherung und Schutz unnötiger Informationen. Unternehmen profitieren von schlankeren Prozessen, geringeren Kosten und einer verbesserten Datenqualität.
- Wettbewerbsvorteil: Ein verantwortungsvoller und datenschutzkonformer Umgang mit personenbezogenen Daten kann zum positiven Alleinstellungsmerkmal werden und das Image des Unternehmens stärken.
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Innovative Geschäftsmodelle und digitale Transformation sind auch unter den Bedingungen der Zweckbindung möglich. Entscheidend ist, dass Unternehmen bereits bei der Konzeption neuer Produkte, Dienstleistungen oder Prozesse die gewünschten Verwendungszwecke für die Datenerhebung klar definieren und offenlegen. Dies erfordert eine vorausschauende Planung und eine enge Zusammenarbeit zwischen Fachabteilungen, Datenschutzbeauftragten und IT-Expertinnen und -Experten.
Bei der Entwicklung neuer Nutzungsideen oder bei der Erweiterung bestehender Geschäftsmodelle besteht zudem die Möglichkeit, die betroffenen Personen gezielt um eine erneute Einwilligung zu bitten. Voraussetzung ist, dass die neuen Zwecke transparent kommuniziert werden und die Einwilligung freiwillig, informiert und eindeutig erfolgt. So bleibt die Innovationsfähigkeit erhalten, ohne die Rechte der betroffenen Personen zu beeinträchtigen.
Darüber hinaus können Unternehmen durch Anonymisierung oder Pseudonymisierung zusätzliche Spielräume für die Nutzung von Daten schaffen, ohne gegen die Grundsätze der Zweckbindung zu verstoßen. Auch die Entwicklung datenschutzfreundlicher Produkte und Services („Privacy by Design“) ermöglicht es, innovative Lösungen zu realisieren und gleichzeitig höchste Datenschutzstandards zu gewährleisten.
Insgesamt zeigt sich: Die Zweckbindung ist kein pauschales Innovationshindernis, sondern ein Schutzmechanismus, der verantwortungsvolle Innovation und nachhaltigen Geschäftserfolg ermöglicht. Unternehmen, welche die Zweckbindung als Chance begreifen und in ihre Prozesse integrieren, schaffen die Basis für langfristiges Vertrauen und nachhaltiges Wachstum.
Fazit: Wie audius Unternehmen bei Datenschutz und Zweckbindung unterstützt
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Die Zweckbindung personenbezogener Daten nach der DSGVO ist kein Hemmnis, sondern ein wichtiger Schutzmechanismus für die Rechte der betroffenen Personen und für die Rechtssicherheit von Unternehmen. Sie fordert eine bewusste und verantwortungsvolle Datenverarbeitung, die auf Transparenz, Klarheit und Effizienz basiert.
Bei audius verstehen wir die Herausforderungen, die mit der Umsetzung der Zweckbindung und der Transparenzpflichten im Datenschutz verbunden sind. Mit unserem Fachwissen, unserer Erfahrung und unseren innovativen Softwarelösungen unterstützen wir Unternehmen dabei, Datenschutz nicht nur als Pflicht, sondern als Chance zu begreifen. Wir helfen, Prozesse zu optimieren, Vertrauen zu schaffen und rechtliche Risiken zu minimieren.
Ob bei der Entwicklung datenschutzkonformer Fragebögen, der Implementierung automatisierter Löschprozesse oder der Schulung von Mitarbeitenden – wir stehen Ihnen als verlässlicher Partner zur Seite. Gemeinsam gestalten wir eine digitale Zukunft, in der Datenschutz und Innovation Hand in Hand gehen. Kontaktieren Sie uns noch heute!